Antrag zur Ausweisung von Tempo-30-Strecken 2025

Die SPD-Stadtratsfraktion hat zu den erweiterten Befugnissen der Kommunen bei der Ausweisung von Tempo-30-Strecken einen Antrag gestellt.

Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Greiner, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2024 wurden die Befugnisse der Kommunen zur Ausweisung von Tempo-30-Strecken zur Verkehrsberuhigung erweitert.

Die SPD-Fraktion bittet deshalb die Verwaltung, - die Möglichkeiten zur Ausweisung von Tempo-30-Strecken vor Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen, der Betreuung von Seniorinnen und Senioren u.ä. zu überprüfen und vermehrt zu nutzen. - Lückenschlüsse vorzunehmen in Straßen und Bereichen, wo sich Tempo 30 und andere Geschwindigkeitsangaben ab-wechseln. - Hierzu eine Auflistung an Straßen im Stadtgebiet Neusäß, die nicht als vollständig gelten muss. Folgende Bereich sollten un-bedingt betrachtet werden:

  • Diebold-, Paller-, Remboldstraße: vom Ortsanfangsschild an
  • Von Rehlingenstraße: Fortführung Tempo 30 bis Kreuzung Am Kobelgraben/ Hainhoferstraße
  • Ulmerstraße Steppach: zeitl. Begrenzung vor der Kita aufheben und Tempo 30 fortführen bis Kreuzung Alte Reichsstraße/ Am Katharinenberg
  • Kobelstraße: Lückenschluss Tempo 30 von Sportplatz Whm bis Kreuzung Liebermannstraße
  • Ottmarshauserstraße: durchgehend Tempo 30
  • Siegfriedstraße/ Landrat-Dr.-Freystraße
  • Ortliebstraße