Die SPD-Stadtratsfraktion hat zu den erweiterten Befugnissen der Kommunen bei der Ausweisung von Tempo-30-Strecken einen Antrag gestellt.
Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Greiner, sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2024 wurden die Befugnisse der Kommunen zur Ausweisung von Tempo-30-Strecken zur Verkehrsberuhigung erweitert.
Die SPD-Fraktion bittet deshalb die Verwaltung, - die Möglichkeiten zur Ausweisung von Tempo-30-Strecken vor Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen, der Betreuung von Seniorinnen und Senioren u.ä. zu überprüfen und vermehrt zu nutzen. - Lückenschlüsse vorzunehmen in Straßen und Bereichen, wo sich Tempo 30 und andere Geschwindigkeitsangaben ab-wechseln. - Hierzu eine Auflistung an Straßen im Stadtgebiet Neusäß, die nicht als vollständig gelten muss. Folgende Bereich sollten un-bedingt betrachtet werden: