Antrag für ein einheitliches Anmeldeverfahren in den Kitas 205

Antrag zur Einrichtung eines einheitlichen Anmeldeverfahren für Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung für alle Betreuungseinrichtungen in der Stadt Neusäß

Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Greiner, sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass beantragen wir die Einrichtung eines einheitlichen Anmeldeverfahren für Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung für alle Betreuungseinrichtungen mit Sitz in der Stadt Neusäß spätestens im Jahr 2026. Um allen Eltern im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ab dem 1. Lebensjahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen zu können ist es nach unserer Einschätzung unerlässlich, dass die Stadt Neusäß frühzeitig einen Überblick über die tatsächliche Nachfrage nach Plätzen der Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten oder Häusern für Kinder erhält.

Wir beantragen eine entsprechende Software „für Organisation, Platzvergabe & Kommunikation für Kinderbetreuungen, Kinderbetreuungen | Kommunen, Träger & Kitas“ zu erwerben. Die Freien und Privaten Träger sind – soweit diese „freiwillige“ Leistungen der Stadt Neusäß erhalten – zur Teilnahme zu verpflichten. Nach meiner Kenntnis gibt es hier vor allem zwei Anbieter mit größer Markt- durchdringung, LITTLE BIRD GmbH und die AKDB mit der Software Kita- Pilot. Beide Softwareprodukte werden bereits von mehreren Kommunen in der Region angewendet.

erade für die Eltern ist ein einheitlichen Anmeldeverfahren für Einrichtun- gen zur Kindertagesbetreuung wünschenswert. Die jüngste Aufforderung in der Dezemberausgabe der Heimatstimme an die Eltern „sich bei mehreren Kindertageseinrichtungen anzumelden“ zeigt die dringende Notwendigkeit für ein zentrales Anmeldeverfahren.

Über den Stand der Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2025/2026 erbit- ten wir eine laufende Berichtserstattung im KBSSA. Bei schwieriger Termin- lage ersatzweise im VFDWA oder im Stadtrat. Für die Stadt Neusäß bzw. allgemein für die Kommunen bietet dieses Sys- tem zudem den Vorteil einer transparenten Dokumentation der zeitlichen Anmeldung der Eltern innerhalb des Anmeldezeitraums und ggf. – im „Not- fall“ der Ablehnung der Eltern eines Platzes. Dies erleichtert die Erfüllung des Rechtsanspruchs sowie die Kontrolle der Priorisierung nach städtischen Vergabekriterien. Zudem wird der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten durch den namentlichen Abgleich reduziert. Besonders im Hinblick auf den bevorstehenden Ganztagsanspruch gewinnen diese Aspekte weiter an Bedeutung.

Im Weiteren bitten wir um Berichterstattung, auf welchen Kanälen die Kommunikation mit Eltern von Kindergartenkindern in den städtischen Einrichtungen organisiert ist. Gerade in Zeiten von Personalmangel etc. ist es für Eltern substanziell wichtig, schnell über Änderungen von Öffnungs- zeiten oder Schließzeiten Bescheid zu wissen.

Hochachtungsvoll

Christian Rindsfüßer (Fraktionsvorsitzender= Susanne Höhnle (3. Bürgermeisterin) Barbara Heidemann (Stadträtin)