Antrag zur Ortsgestaltung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Greiner,
seit dem 1.2.2020 gilt in Bayern die neue Bayerische Bauordnung. Mit der Reform der Bayerischen Bauordnung haben Städte und Kommunen in Bayern die rechtliche Möglichkeit erhalten, reine Steingärten (auch "Schottergärten" genannt) zu verbieten. Unter Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 wurden in der Bauordnung einige Sätze ergänzt, die es den Gemeinden ermöglichen, die Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke zu regeln. Die Gemeinden können damit aus Gründen der Ortsgestaltung die Anlage von Steingärten, Schottergärten und Kunstrasen verhindern.
In den letzten Jahren sind im Bauausschuss der Stadt Neusäß zahlreiche Fälle aufgetreten, bei denen die Gestaltung von unbebauten Flächen (Kunstrasen und Schottergärten), Fassaden (dunkle und schwarze Fassaden) oder Einfriedungen (Mauern, Einflechtungen aus Kunststoff, Gabionen) von Bürgern und Verwaltung als störend, wenig umweltverträglich und nicht nachhaltig empfunden worden sind. Hiermit sollen nur einige Beispiele genannt werden.
Die SPD-Fraktion im Neusässer Stadtrat stellt dazu folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, Handlungsmöglichkeiten bei Bauanträgen und der Aufstellung neuer Bebauungspläne aufzuzeigen. Darüber hinaus sollten angesichts der Klimaveränderungen die Möglichkeiten, die das Baurecht im Bereich einer nachhaltigen und klimagerechten Gestaltung von Bauvorhaben bietet, diskutiert und erarbeitet werden. Wir verweisen im Weiteren auf unseren Antrag vom 17.7.22 zum Thema „Städte im Klimawandel“.
Herzlichen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Höhnle Christian Rindsfüßer Barbara Heidemann