Schaffung eines Seniorenbeirats

Zur Förderung der Belange unserer älteren Mitbürger und Mitbürgerinnen schlägt die SPD-Fraktion folgendes Verfahren zur Schaffung eines Seniorenbeirats vor ...

24. November 2013

An die
Stadtverwaltung Neusäß
z.Hd. Herrn Bürgermeister Richard Greiner
Hauptstraße 26-28
86356 Neusäß

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Greiner,

Die SPD-Fraktion schlägt folgendes Verfahren zur Schaffung eines Seniorenbeirats vor:

Die Stadt Neusäß erlässt auf Grund Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBL.S.796), zuletzt geändert durch Gesetzt vom Juli 2009 (GVBL.S.400) gemäß Beschluss des Stadtrats vom …… folgende Satzung:

  • §1 Bezeichnung
  1. Die Stadt Neusäß beruft einen Beirat zur Förderung der Belange ihrer älteren Mitbürger und Mitbürgerinnen.
  2. Der Beirat erhält die Bezeichnung „Seniorenbeirat“.
  • §2 Zusammensetzung
  1. Dem Seniorenbeirat gehören an: Vertreterinnen oder Vertreter des Städt. Sozialamtes, des Freiwilligenzentrums, der Ortverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Neusäßer Kirchen, der ortsansässigen Alten- und Pflegeheime, der Ärzteschaft, ein Mitglied jeder Stadtratsfraktion und mindestens 5 Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre welche keiner o.g. Organisation angehören. Der 1. Bürgermeister hat Rede- und Anhörungsrecht. Der Seniorenbeirat soll ca. 20 Personen umfassen. Es sollte jeder Ortsteil vertreten sein.
  2. Die Vorsitzende, bzw.der Vorsitzende, sowie die Stellvertretung wird in der konstituierenden Sitzung aus den Reihen des Seniorenbeirats gewählt.
  • §3 Berufung der Mitglieder
  1. Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden vom Stadtrat jeweils auf die Dauer von 4 Jahren berufen. Für jedes Mitglied ist mindestens eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter zu berufen.
  2. Die Vertreterinnen und Vertreter der Ortsverbände der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen usw. werden von den Organisationen und Einrichtungen dem Stadtrat zur Berufung vorgeschlagen. Vorschlagsberechtigt für die Seniorinnen und Senioren aus Neusäß und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  • §4 Aufgaben Der Seniorenbeirat berät den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere bei der Planung und Schaffung von Einrichtungen sowie der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für ältere Menschen, der ideellen und finanziellen Förderung der Seniorenarbeit sowie der Erstellung und Fortschreibung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes. Der Beirat hat sowohl Antrags- als auch Rederecht im Stadtrat. Der Seniorenbeirat arbeitet überparteilich, überkonfessionell und ist verbandsunabhängig.

  • §5 Geschäftsgang

  1. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende beruft den Seniorenbeirat nach Bedarf – mindestens jedoch zweimal jährlich – oder auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder zu einer Sitzung ein.
  2. Die Beratungsgegenstände werden dem Seniorenbeirat durch die Vorsitzende bzw. dem Vorsitzenden zugeleitet. Unabhängig davon kann der Seniorenbeirat von sich aus Vorschläge machen, Anträge stellen oder Gutachten abgeben und sachverständige Personen zur Beratung beiziehen.
  3. Die Empfehlungen des Seniorenbeirats sind in den zuständigen Ausschüssen der Stadt Neusäß in angemessener Frist zu behandeln.
  • §6 Geschäftsstelle Der Seniorenbeirat soll ein Büro mit Telefon und PC erhalten. Ansprechpartner seitens der Stadt Neusäß ist das Sozialamt.

  • §7 Finanzierung Die Tätigkeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich. Die Stadt gewährt im Rahmen ihres Haushalts einen Zuschuss von 2000 Euro jährlich zur Deckung notwendiger Ausgaben.

  • §8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Zur Bildung eines Seniorenbeirats soll eine Wahl stattfinden. Über die Presse: Heimatstimme, AZ, Stadtzeitung soll eine Einladung an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche das 60. Lebensjahr vollendet haben, zur Wahl eines Seniorenbeirats ausgesprochen werden. In dieser Einladung muss bereits erklärt werden, welche Aufgaben ein Seniorenbeirat hat. Die Wahl sollte in der kleinen Stadthalle oder im Foyer stattfinden. Alle Neusäßer Organisationen (s. Satzung ) sollten ihre Delegierten ebenfalls entsenden.

Zunächst wird genauer erläutert, welche Aufgabe ein Seniorenbeirat hat. Zu den o.g. Aufgaben zählen außerdem: Abbau von Hindernissen, mehr Barrierefreiheit, freie Zugänge zu Ärzten, erreichbare Toiletten in der Stadt. Ortsteilrundgänge zur baulichen Verbesserung des öffentlichen Raumes und Sprechstunden.

Nach Verabschiedung der Satzung durch den Stadtrat sind alle Vertretungen des Seniorenbeirats durch die Stadt unfallversichert.

Außerdem sollte der Seniorenbeirat Mitglied im LSVB (Landesseniorenvertretung Bayern ) werden. Hier sind Schulungen, Erfahrungsaustausch und Vernetzung möglich.

Der Seniorenbeirat benötigt stundenweise ein Büro mit Ausstattung. Die Kosten für Telefon, Porto und Reisen muss die Stadt Neusäß erstatten.

Mit freundlichem Gruß
Barbara Heidemann